Sieben Bahá'í-Führer weiterhin in iranischer Haft

Nach Informationen der Internationalen Bahá'í-Gemeinde wurde die Haftdauer der sieben im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftierten Bahá'í-Führer um weitere zwei Monate verlängert. Der Prozess gegen die Mitglieder des ehemaligen Führungsgremiums der iranischen Bahá'í-Gemeinde ist seit dem 14. Juni 2010 abgeschlossen. Eine Urteilsverkündung steht jedoch noch aus. Sie waren im Frühjahr 2008 festgenommen worden.

Genf, 5. August  – "Die über zweijährige Haftdauer kommt durch die Aneinanderreihung von jeweils zeitlich befristeten Haftstrafen zustande. Diese werden regelmäßig erneuert, da sie per Gesetz nicht länger als zwei Monate betragen dürfen", sagte Diane Ala'i, Sprecherin der Internationalen Bahá'í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen.

Die Anwälte der sieben Bahá'í beantragten zuletzt am 24. Juli, zwei Tage nach Ablauf der letzten zweimonatigen Haftfrist, ihre Freilassung auf Kaution. Der zuständige Richter teilte indes den Gefangenen mit, dass ihre Haftdauer um weitere zwei Monate verlängert worden sei. Dagegen haben die Anwälte mittlerweile schriftlich Einspruch erhoben, bestätigte Ala'i.  "Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für die Ablehnung des Antrages auf Freilassung der Gefangenen auf Kaution", so die Sprecherin.

Die sieben Bahá'í sind Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm. Vor ihrer Inhaftierung im Frühjahr 2008 waren sie für die geistigen und sozialen Belange der iranischen Bahá'í-Gemeinde zuständig, die mehr als 300.000 Mitglieder zählt.

Ihre Gerichtsverhandlung bestand aus sechs kurzen Vorladungen vor Gericht – die erste davon am 12. Januar, nachdem sie bereits 20 Monate lang ohne Anklage inhaftiert waren und kaum eine Stunde mit ihrem Rechtsbeistand verbringen durften. Die Bahá'í weisen die Anklagen kategorisch zurück. Sie lauten unter anderem auf Spionage, Propagandaaktivitäten gegen die islamische Ordnung und "Verbreitung von Verderbtheit auf Erden".

"Nun hat bereits das dritte Jahr ihrer sogenannten 'befristeten' Haft begonnen. Diese Menschen sind allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen inhaftiert und die unmenschlichen Bedingungen sind eine beklagenswerte Verletzung ihrer Menschenrechte", so Ala'i.

"Die iranische Regierung sollte sich darüber im Klaren sein, dass ihre Vorgehensweise international beobachtet wird und dass sie für diese schreckliche Ungerechtigkeit in vollem Umfang verantwortlich ist", sagte sie. "Wir fordern die iranischen Behörden nochmals auf, ihre sofortige Freilassung anzuordnen".

Sieben Bahá'í-Führer weiterhin in iranischer Haft